Mittwoch, 18. August 2004
pappnase
14:21h
"Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Vergangenheit und auch aktuelle Ereignisse haben gezeigt, dass zum Teil doch erhebliche Unsicherheiten rund um die Nutzung des Personalcomputers bestehen. Deshalb habe ich Ihnen in der beigefügten „Regelung über den Datenschutz, der Datensicherheit und den Umgang mit der EDV“ einmal die wichtigsten Punkte zusammengestellt. ....." ... Comment
ichichich, 18.08.04, 14:27
Liest eh keiner. ... Link ... Comment
zitterwolf, 18.08.04, 14:28
pornos nur in der mittagszeit
bloggen erwünscht wegen die schreibkultur und ebay nich imma auf firmenkosten. ... Link
DaveKay, 18.08.04, 14:34
dann würde sich dieses Dokument hier
nur an die Führungsebene wenden. ... Link
pappnase, 18.08.04, 14:39
ne, das isso wie der zitta sacht, hier inne behörde is alles geregelt. ... Link
DaveKay, 18.08.04, 14:44
ja nö
viel anders is das hier auch nicht. ... Link
pappnase, 18.08.04, 14:45
hier wird auch nicht gebloggt und ebay is gesperrt mittem filter. ... Link ... Comment
pappnase, 18.08.04, 14:53
geht ja noch weiter...
Nutzung des Internet Es ist lediglich die Nutzung derjenigen Seiten im Internet gestattet, die in Ihrem spezifischen Berechtigungsprofil ausdrücklich festgelegt sind. Die Nutzung aller nicht ausdrücklich erlaub- ten Seiten ist nicht gestattet. Weitere benötigte Rechte sind über den Datenschutzbeauftragten der den Antrag an die Leitung bzw. zuständige ISKO weiterleitet zu beantragen. Das Ausführen von Programmen oder von ausführbarem Programmcode, die aus dem oder über das Internet beschafft wurden (Download), ist ohne vorherige Prüfung und Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten / ISKO bzw. Leitung untersagt, um insbesondere das Risiko des Einschleppens von Computerviren in unser Netzwerk zu reduzieren. Die Übertragung von sensiblen, schutzwürdigen und insbesondere von personenbezogenen Daten (z. B. mittels E-Mail) über das Internet unterliegt Ihrer Beurteilung. Ob derartige Daten zur Übertragung vorliegen, erfolgt durch Sie als Absender selbst. Dabei ist ein strenger Massstab anzulegen. ... Link
pappnase, 18.08.04, 14:57
der letzte satz jetzt toppt das ganze:
Verstöße gegen diese Benutzerrichtlinien und die sonstigen Regelungen und Vorschriften bzgl. der Anwendung der Informationstechnik und bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten können dienst- und arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen haben. ... Link
DaveKay, 18.08.04, 15:00
nö, warum?
find ich nicht heftig. ... Link
ichichich, 18.08.04, 15:01
Am schönsten finde ich ja, dass man die Webseiten, die man besuchen möchte, erst mal dem Datenschutzbeauftragten melden soll. Human Proxy. Weiß der schon davon? ... Link
DaveKay, 18.08.04, 16:08
???
No pages that matched your query >[internet content filter] were found. ... Link
pappnase, 18.08.04, 19:54
uups, feieraamt gemacht. ich schau morgen nochma... edit: ... Link
leteil, 18.08.04, 22:35
ich find das auch nich so heftig wies vielleicht klingt. das entspricht den empfehlungen von heise und datenschutzbeauftragten - zumindest klar ausgesprochen, was gedurft wird. und wie herr kay sagt: bloggen oder sportnews oder reiseinfos etc. wird man wohl dulden, wenns nicht ausartet. ... Link
werner, 19.08.04, 22:45
tut mir leid, ganz so locker sehe ich es mit diesen firmenvorschriften nicht. sie haben nicht nur die funktion einer drohkulisse, sondern können auch dazu verwendet werden, einem wegen einer ganz anderen sache unliebsam gewordenen mtitarbeiter ggf. eine abmahnung zu verpassen! ... Link
pappnase, 19.08.04, 22:51
gerade im ö d ist das in der tat so, herr werner, man muss da schon genau suchen und dann findet man auch. ... Link ... Comment |
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Last modified: 11.02.20, 11:06 Status
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